Die Versicherungssumme in der Managerhaftpflichtversicherung (D&O)

Maria Christina Sorko

2 Min. Lesedauer

Anders als in klassischen Sachversicherungen, kann bei einer Haftpflichtversicherung die „richtige“ Versicherungssumme nicht ermittelt werden. Bei der Wahl der „korrekten“ Versicherungssumme in der D&O Versicherung gibt es daher unterschiedliche Ansätze. Konkret wird ein Blick auf die Finanzkennzahlen, Branche als auch auf die Internationalität eines Unternehmens geworfen. Doch warum ist auch die Anzahl der versicherten Personen innerhalb eines Unternehmens eine relevante und nicht zu unterschätzende Größe? In der Praxis gilt jedenfalls: Eher eine etwas höhere Versicherungssumme einkaufen, als am Ende auf hohen Schadenersatzforderungen sitzen zu bleiben.

Grundlagen der D&O-Versicherungssumme

Die Versicherungssumme einer D&O-Polizze stellt die maximale Leistung dar, die der Versicherer im Schadensfall übernimmt. Sie gilt in der Regel je Versicherungsjahr und kann durch mehrere Schadenfälle oder hohe Verteidigungskosten schnell ausgeschöpft werden. Besonders kritisch wird es, wenn mehrere Manager gleichzeitig in einem Fall involviert sind – etwa bei Unternehmensskandalen (wie insbesondere Insolvenzen, siehe Wirecard AG) oder Sammelklagen.

Je nach Anbieter und Bedingungswerk gibt es auch Möglichkeiten, die Versicherungssumme im Rahmen einer Wiederauffüllung und entsprechender Zusatzprämie wieder aufzufüllen. Diese Wiederauffüllung gilt jedoch nur für neue Sachverhalte.

Kein gesetzlicher Verteilungsmechanismus

In Österreich existiert keine gesetzliche Regelung, wie die Versicherungssumme bei konkurrierenden Ansprüchen mehrerer versicherter Personen zu verteilen ist. § 156 VersVG regelt lediglich die Erfüllung von Haftpflichtansprüchen bei mehreren Gläubigern, nicht jedoch die Verteilung von Abwehrkostenschutz oder Rechtsschutzansprüchen innerhalb der D&O-Versicherung.

Das Prioritätsprinzip: „First come, first served“

Ein wegweisendes Urteil des OLG Frankfurt am Main (Az. 7 U 82/22) vom November 2024 hat das sogenannte Prioritätsprinzip als zulässigen Verteilungsmaßstab bestätigt. Demnach erhält diejenige versicherte Person zuerst Leistungen, die ihren Anspruch zuerst geltend macht – unabhängig von der Höhe oder Dringlichkeit anderer Ansprüche. Dieses Prinzip wurde im Fall (des ehemaligen Chefbuchhalters (Director Accounting) der Wirecard AG, der zugleich auch Geschäftsführer einer Wirecard-Tochtergesellschaft war, angewendet.). Der Versicherer verweigerte Leistungen mit der Begründung, dass die Versicherungssumme bereits durch PR- und Verteidigungskosten anderer versicherter Personen ausgeschöpft sei. Auch das Argument des Klägers, er wurde durch voreilige Zahlungen für Ansprüche anderer Vorstandsmitglieder benachteiligt, ließ das Gericht nicht gelten. Es bestätigte die Wirksamkeit der zugrunde liegenden Kostenanrechnungsklausel und die Anwendung des Prioritätsprinzips als fair und transparent, sofern die Vertragsbedingungen klar formuliert sind.

Risiken und Kritik

Das Prioritätsprinzip ist jedoch nicht unumstritten. Kritiker bemängeln, dass es zu einer Ungleichbehandlung führen kann, insbesondere wenn einzelne Manager schneller reagieren oder bevorzugten Zugang zu Rechtsbeistand haben. In der Praxis kann dies bedeuten, dass spätere Anspruchsteller leer ausgehen – selbst wenn ihre Haftung schwerwiegender ist. Zudem können vor allem Verteidigungskosten, PR-Maßnahmen oder andere versicherte Leistungen die Versicherungssumme erheblich reduzieren, bevor es überhaupt zu einer Schadenersatzzahlung kommt.

Empfohlene Kriterien zur Festlegung der Versicherungssumme

Aufgrund der Tatsache, dass es keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung für eine D&O Versicherungslösung gibt, haben sich in der Praxis unter anderem folgende Orientierungsgrößen etabliert:

  • Eigenkapital, Bilanzsumme und Umsatz: Je größer das Unternehmen, desto höher das potenzielle Haftungsrisiko.
  • Anzahl der versicherten Personen: Mehr Vorstände oder Geschäftsführer bedeuten mehr potenzielle Anspruchsgegner.
  • Branche und Risikoprofil: Unternehmen in regulierten oder öffentlichkeitswirksamen Branchen (z. B. Finanzdienstleister, Pharma, Energie) benötigen höhere Deckungen.
  • Internationalität: Bei Auslandstätigkeit oder Börsennotierung steigen die Anforderungen an die D&O-Deckung (Stichwort Side C Deckung).

Wichtig ist, die Versicherungssumme in der D&O regelmäßig zu prüfen und den Unternehmensgegebenheiten entsprechend anzupassen. Nicht selten wird eine D&O Versicherung abgeschlossen und dieser dann keine Beachtung mehr geschenkt, obwohl die Höhe der gewählten Versicherungssumme nicht mehr risikoadäquat ist.

Mihajlo Milanovic

Competence Center Manager Liability & Financial Lines

T +43 664 962 40 27

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Die Versicherungssumme in der Managerhaftpflichtversicherung (D&O)

Maria Christina Sorko
September 30, 2025