Resilienz kritischer Einrichtungen: Neue gesetzliche Anforderungen für Betreiber kritischer Infrastruktur

Harald Ketzer

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Am 16. Oktober wurde in Österreich das Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz (RKEG) veröffentlicht – die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2557. Ziel des Gesetzes ist, die Widerstandsfähigkeit von Einrichtungen zu erhöhen, die essenzielle gesellschaftliche Funktionen oder wirtschaftliche Tätigkeiten erbringen. Umfasst sind elf Sektoren, darunter Energie, Transport, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur, Lebensmittel, öffentliche Verwaltung und Weltraum.

In Österreich sind 400-600 öffentliche und private Einrichtungen/Unternehmen betroffen , die aus den Sektoren, Energie (Strom, Gas, Öl, Wasserstoff), Transport (Luftfahrt, Schiene, Straße, Schifffahrt), Bankwesen & Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheit, Trinkwasser & Abwasser, Digitale Infrastruktur, Lebensmittelproduktion und -vertrieb, Öffentliche Verwaltung und Weltraum kommen. Diese werden vom Bundesministerium für Inneres (BMI) festgelegt, der zentralen Behörde des REGK.

Betroffene Unternehmen müssen künftig:

  • Risikoanalysen durchführen
  • Resilienzpläne erstellen
  • Technische, organisatorische und personelle Maßnahmen umsetzen
  • Sicherheitsvorfälle binnen 24 Stunden melden
  • Resilienzaudits ermöglichen  

Die ersten Pflichten greifen bereits innerhalb von 9–10 Monaten nach Einstufung als kritische Einrichtung, das Gesetz tritt am 1. März 2026 in Kraft.

Jetzt handeln!

Das RKEG bringt somit neue Compliance-Anforderungen und erhöht den Druck auf ein ganzheitliches Risikomanagement – über klassische Sicherheitsmaßnahmen hinaus.

Resilienz ist mehr als ein Schlagwort – sie entscheidet darüber, ob kritische Prozesse auch in Krisen funktionieren. Denken wir an Naturkatastrophen, Cyberangriffe, oder Lieferkettenprobleme: Ein Ausfall kann nicht nur Unternehmen, sondern ganze Gesellschaften ins Wanken bringen.

Risikomanagement ist hier der Schlüssel! Es geht nicht nur um die Absicherung gegen bekannte Gefahren, sondern um die Fähigkeit, auf Unvorhergesehenes vorbereitet zu sein. Das RKEG zwingt Unternehmen, genau diese Perspektive einzunehmen: Risiken erkennen, bewerten und Maßnahmen implementieren, bevor es zu spät ist.

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Harald Ketzer

Risk & ESG Consultant

T +43 664 888 44 707

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Harald Ketzer
Dezember 4, 2025