Kapitalfreisetzung für Investitionen in die europäische Wirtschaft – Reduktion bürokratischer Hürden – größerer Fokus an nachhaltigkeitsbezogene Risiken
Am 13.12. haben sich die EU-Gesetzgeber auf eine Reihe von Reformen der Vorschriften zur Regulierung von Versicherungsunternehmen (Solvency-II) und am 14.12.2023 zu einem neuen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen geeinigt.
Durch die Reduktion des Kapitalkostensatzes, welcher die Höhe der zu bildenden Reserven von europäischen Versicherungsunternehmen bestimmt, von derzeit 6% auf 4,75%, sollen große Summen frei werden, die die Versicherungsunternehmen aktuell als Rücklagen vorhalten mussten. Man erwartet sich dadurch 100 Milliarden an Überschusskapital, welches für Investitionen freigesetzt werden soll. Der Wirtschaftsaufschwung soll damit weiter angekurbelt und Mittel für Investitionen in den European Green Deal bereitgestellt werden.
Die Reformänderungen soll auch die Versichereraufsicht vereinfachen und die grenzübergreifende Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden verbessern, wenn Versicherer in anderen Mitgliedsstaaten tätig sind.
Nach dem Proportionalitätsansatz sollen vor allem kleine Versicherungsunternehmen mit einem einfachen und sicheren Geschäftsmodell von einer Verringerung des Verwaltungsaufwands profitieren.
Die technische Ausarbeitung ist noch ausständig. Es werde maßgeblich von der praktischen Umsetzung der Aufsichtsbehörden abhängen, ob und wie sich diese Änderungen auswirken werden.
Außerdem sollen nachhaltigkeitsbezogene Risiken künftig besser berücksichtigt und soll darüber transparent berichtet werden, damit sich die Versicherungskunden ein besseres Bild über die Umweltfreundlichkeit der Versicherer machen können.
Ähnlich dem, der bereits für Banken existierenden Sanierungs- und Abwicklungsrahmen, soll nun auch für Versicherungen ein System zur Betreibung und Abwicklung von Versicherungsfällen errichtet werden. Damit soll gewährleistet werden, dass ausfallende Versicherungsunternehmen saniert oder abgewickelt werden können, ohne dass der Steuerzahler dafür aufkommen muss. Der Schutz der Versicherungsnehmer soll dabei stärken in den Mittelpunkt gestellt werden.
Link zur EU Presseerklärung: https://www.europarl.europa.eu/pdfs/news/expert/2023/12/press_release/20231212IPR15865/20231212IPR15865_en.pdf
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