Vergaberechtsexperte und Vordenker Martin Schiefer unterstützt Unternehmen unter anderem bei der Umsetzung nachhaltiger Beschaffung in der Praxis. Er treibt das Thema auf verschiedenen Plattformen voran, darunter Keynotes und Workshops für Climate Lab, eine Klimaschutzinitiative von BMK, Impact Hub und zahlreichen Unternehmen oder Organisationen. Im Interview mit Laura Hochegger, Executive Assistant für Strategie, Nachhaltigkeit und Innovation bei der GrECo Group, erklärt Martin Schiefer, warum öffentliche Auftraggeber den stärksten Hebel für eine nachhaltige Zukunft haben.
Öffentliche Ausschreibungen bieten die größte Chance für nachhaltige Veränderungen
Hochegger: Mit einem Anteil von rund 18 % am BIP in Österreich sind öffentliche Aufträge einer der stärksten Hebel für eine nachhaltige Zukunft. Welche Möglichkeiten gibt es, bei Ausschreibungen ESG-Kriterien zu berücksichtigen, und welche Bereiche/Sektoren sind besonders betroffen?
Schiefer: Der letzte Teil der Frage ist schnell beantwortet: Alle Sektoren sind betroffen. Zu den 18 %: Das klingt zunächst nach wenig, entspricht aber mehr als 62 Milliarden Euro, die der Staat jährlich über öffentliche Aufträge in die Wirtschaft pumpt. Eine enorme Summe, die als Investition in die Zukunft Österreichs zu sehen ist. Investieren heißt, das Vergaberecht neu zu denken und auf Nachhaltigkeit, Regionalität und Innovation zu setzen. In der Beschaffungspraxis gibt es viele Möglichkeiten, ESG-Kriterien in Ausschreibungen zu berücksichtigen, wie z. B. die Gewichtung der Zuschlagskriterien zugunsten der ESG-Compliance.
Neben dem Nachhaltigkeitsaspekt hat dieser Ansatz für den Auftraggeber noch einen weiteren wichtigen Vorteil: Er positioniert sich damit vorteilhaft bei Banken und Versicherungen. Gerade große und kostspielige Infrastrukturprojekte müssen finanziert werden. Auch wenn die Einhaltung von ESG-Kriterien für den öffentlichen Sektor (abgesehen von der Einhaltung des Prinzips „Umweltleistung“) noch nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, müssen sich Banken und Versicherungen daran orientieren. Banken wollen ein möglichst grünes Portfolio haben, um sich gut refinanzieren zu können. Bei Versicherungen ist es ähnlich. Im positiven Sinne entsteht dadurch bereits Druck auf die öffentliche Hand – und damit auch auf den Lieferanten, der entsprechend qualifiziert sein muss, um die neuen Kriterien zu erfüllen.
Veränderung durch Gesetz
Hochegger: Welche Entwicklungen sind zu erwarten, wenn der EU-Lieferkettengesetz in Kraft tritt?
Schiefer: Am 14. Dezember 2023 haben sich das Europäische Parlament und der Europäische Rat auf den Inhalt des europäischen Lieferkettengesetzes geeinigt. Nach dem endgültigen Inkrafttreten der Richtlinie haben die EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um sie umzusetzen. Das Lieferkettengesetz verpflichtet große Unternehmen mit 500 oder mehr Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mindestens 150 Millionen Euro, Menschenrechte und Umweltstandards in ihrer gesamten Lieferkette zu berücksichtigen. Unternehmen können auch zivilrechtlich haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Sorgfaltspflicht verletzen. Es drohen empfindliche Strafen von bis zu 5 % des Nettoumsatzes. Eine schrittweise Ausweitung des Gesetzes ist geplant, sodass künftig auch kleine und mittlere Unternehmen betroffen sein werden. Für sie wird die Umsetzung sicher nicht einfach sein.
Dennoch sehe ich in diesem Gesetz eine große Chance: Das Thema Lieferkette geht uns alle an. Wir alle müssen darauf achten, dass beispielsweise ein Bekleidungshersteller seine Ware nicht von Lieferanten bezieht, die Kinderarbeit einsetzen. Oder dass keine illegale Abholzung oder andere Umweltsünden in der Lieferkette vorkommen. Das Lieferkettengesetz darf nicht als weiterer Akt des Formalismus und der Bürokratie gesehen werden. Es ist vielmehr ein Qualitätssiegel, das in Europa und grenzüberschreitend funktionieren wird.
Regionalität ist der Schlüssel für eine nachhaltige Gestaltung des Beschaffungsprozesses
Hochegger: Das Argument, das oft gegen nachhaltige Beschaffung vorgebracht wird, ist, dass sie teurer ist und daher nicht wirtschaftlich ist. Im Bauwesen zum Beispiel muss man mehr als nur die Baukosten berücksichtigen. Der gesamte Lebenszyklus eines Gebäudes steht im Fokus, von der Planung des Baus bis hin zu seinem Betrieb und dem Rückbau nach Fertigstellung. Im öffentlichen Beschaffungswesen bedeutet dies, nicht nur innerhalb der Legislaturperiode wirtschaftlich, zweckmäßig und sparsam zu denken, sondern auch langfristig. Und da schneidet der nachhaltige Ansatz in der Regel besser ab. Höhere Anforderungen an die Auftragnehmer bedeuten aber auch einen höheren Aufwand, sie und ihre Prozesse zu überwachen. Wie können Auftraggeber viele Lieferanten und deren Daten verwalten?
Schiefer: Es mag überraschen, aber der Aufwand für die Beschaffung ist meiner Meinung nach überschaubar: Man definiert, welche Benchmarks man braucht und welche konkreten Zertifikate man von den Auftragnehmern haben möchte. Gerade Letzteres – die Zertifikate – kann auch eine Ersatzprüfung sein. Ein Zertifikat kann man genauso schnell prüfen wie einen Strafregisterauszug. Ich sehe daher den Bieter am meisten gefordert, weil er Zeit und Geld in die Erlangung dieser Zertifikate investieren muss.
Hochegger: Inwieweit ist die Idee der nachhaltigen Beschaffung bereits in den Köpfen der Kunden verankert? Können Sie uns Beispiele für Best-Practice-Verfahren nennen, bei denen ESG-Kriterien bereits in Ausschreibungen berücksichtigt wurden?
Schiefer: Es gibt viele Best-Practice-Beispiele, insbesondere auf kommunaler Ebene. Gemeinden sind bestrebt, durch regionale Beschaffung die Wertschöpfung in der Region zu halten. Die Fokussierung auf Regionalität ist eine der wichtigsten Säulen der nachhaltigen Beschaffung. Wenn nun auch in diesem Bereich noch stärker auf die Einhaltung von ESG-Kriterien geachtet wird, wird dies der nachhaltigen Beschaffung zum Durchbruch verhelfen.
Die „Geiz ist geil“-Mentalität in Frage stellen
Hochegger: Trotz Aufbruchsstimmung hat man das Gefühl, dass nachhaltiges Handeln nicht mit der nötigen Geschwindigkeit und im nötigen Umfang mobilisiert wird. Was braucht es Ihrer Meinung nach, damit wir eine nachhaltige Transformation erreichen?
Schiefer: Ich sage immer wieder, dass die öffentliche Beschaffung als Belohnungssystem verstanden werden muss. Unternehmen, die in ihrer Branche vorbildlich agieren und wirtschaften, müssen bei Ausschreibungen bevorzugt werden. Wie kann das erreicht werden? Indem die Kriterien entsprechend angepasst werden und endlich vom Prinzip des billigsten Bieters abgerückt wird, das noch viel zu oft forciert wird. Denn nachhaltige Beschaffung bedeutet, die Besten in ökologischer, sozialer und ökonomischer Hinsicht zu belohnen – für das beste langfristige Ergebnis.
Über Martin Schiefer
Martin Schiefer ist Österreichs Top-Experte für Vergaberecht und Partner in der Kanzlei Schiefer Rechtsanwälte. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Graz und begann seine Karriere als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Europäischen Parlament in Brüssel. Martin Schiefer ist seit über 20 Jahren führender Experte für öffentliche Ausschreibungen und zählt zu den Vordenkern im Vergaberecht.
Über Schiefer Rechtsanwälte
Schiefer Rechtsanwälte ist die führende Vergaberechtskanzlei in Österreich mit Hauptsitz in Wien und weiteren Standorten in Salzburg, Graz, Klagenfurt und St. Pölten. Das 50-köpfige Expertenteam unter der Leitung von Partner Martin Schiefer hat es sich zur Aufgabe gemacht, Vergaberecht neu zu denken: strategisch, innovativ und regional. Zu den Kunden der Kanzlei zählen namhafte Auftraggeber sowie Entscheidungsträger aus Politik, Verwaltung und Privatwirtschaft. Schiefer Rechtsanwälte berät und begleitet Ausschreibungen mit hohem Reputationsrisiko in den Bereichen Digitalisierung & Innovation, Informations- & Kommunikationstechnologie, Gesundheit & Soziales, Bau- & Infrastrukturprojekte, Mobilität, Energieversorgung und Compliance. Im April 2023 wurde Schiefer Rechtsanwälte im renommierten Ranking „Legal 500“ erneut zur Top-Kanzlei im Bereich Vergaberecht in Österreich gewählt.